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   BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 19.83   

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BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 19.83 (https://dejure.org/1983,7339)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1983 - 6 PB 19.83 (https://dejure.org/1983,7339)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1983 - 6 PB 19.83 (https://dejure.org/1983,7339)
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  • BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 19.83
    Hierzu - und zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4], von1. August 1958 - BVerwG 7 P 21.57 - [BVerwGE 7, 197 c Buchholz a.a.O. Nr. 5] undvom 15. Dezember 1961 - BVerwG 7 P 3.61 - [BVerwGE 13, 242 = Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 2] - steht zwar die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vertretene Auffassung im Widerspruch, daß dann, wenn eine Gruppe weder durch Losentscheid noch auf andere Weise eine Entscheidung darüber zu treffen vermöge, wie das von ihr zu entsendende Vorstandsmitglied ermittelt werden soll, der Personalrat als Gremium "über den Wahlmodus" zu befinden habe.
  • BVerwG, 01.08.1958 - VII P 21.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 19.83
    Hierzu - und zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4], von1. August 1958 - BVerwG 7 P 21.57 - [BVerwGE 7, 197 c Buchholz a.a.O. Nr. 5] undvom 15. Dezember 1961 - BVerwG 7 P 3.61 - [BVerwGE 13, 242 = Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 2] - steht zwar die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vertretene Auffassung im Widerspruch, daß dann, wenn eine Gruppe weder durch Losentscheid noch auf andere Weise eine Entscheidung darüber zu treffen vermöge, wie das von ihr zu entsendende Vorstandsmitglied ermittelt werden soll, der Personalrat als Gremium "über den Wahlmodus" zu befinden habe.
  • BVerwG, 15.12.1961 - VII P 3.61
    Auszug aus BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 19.83
    Hierzu - und zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4], von1. August 1958 - BVerwG 7 P 21.57 - [BVerwGE 7, 197 c Buchholz a.a.O. Nr. 5] undvom 15. Dezember 1961 - BVerwG 7 P 3.61 - [BVerwGE 13, 242 = Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 2] - steht zwar die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vertretene Auffassung im Widerspruch, daß dann, wenn eine Gruppe weder durch Losentscheid noch auf andere Weise eine Entscheidung darüber zu treffen vermöge, wie das von ihr zu entsendende Vorstandsmitglied ermittelt werden soll, der Personalrat als Gremium "über den Wahlmodus" zu befinden habe.
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